Energieberatung für Unternehmen und Kommunen
Gebäude haben einen großen Anteil am Energiebedarf in Deutschland. Laut Umweltbundesamt liegt der Endenergieverbrauch von Gebäuden bei 35% und die verursachten CO-Emissionen bei 30%. Dementsprechend lassen sich durch energetisches Bauen und Sanieren sowohl Energie als auch CO-Emissionen einsparen. Um die Energieeffizienz von Unternehmen und Kommunen zu verbessern und Kosten einzusparen, werden die dazu notwendigen Maßnahmen in einem Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude beschrieben.
Was ist ein Sanierungsfahrplan?
Ein Sanierungsfahrplan richtet sich an Unternehmen und Kommunen, die Nichtwohngebäude wie Büros, Industriehallen, Schulen oder Sporthallen überprüfen und gegebenenfalls energetisch sanieren lassen möchten. Das Ziel ist es, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubinden und Potenziale auszuschöpfen. In einem Sanierungsfahrplan werden deshalb zunächst die Optimierungs- und Sanierungsbedarfe von Gebäuden im Alt- und Neubau beschrieben. Die Bedarfe sollen anschließend durch ein strukturiertes Vorgehen gesenkt werden. Die Grundlage für ein Sanierungskonzept stellt das Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599“ dar.
DIN V 18599
In der DIN V 18599 ist festgelegt, wie Gebäude energetisch bewertet werden. Dazu zählen u.a. die Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizungen, Kühlung, Lüftungen, Trinkwarmwasser und Beleuchtung. Mithilfe der Berechnungen können die Energieverbräuche und -bedarfe von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie von Neu- als auch Bestandsbauten beurteilt werden.